Voraussetzungen Pflegestufe 2
Schwere Pflegebedürftigkeit
- Hilfebedarf mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten
- Hilfebedarf in den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität
- Mehrfach wöchentlich Hilfe im hauswirtschaftlichen Bereich zeitlicher Aufwand einer ungelernten Pflegekraft insgesamt 3,0 Stunden im Tagesdurchschnitt
- hiervon müssen mindestens 2 Stunden auf die Grundpflege entfallen
Hilfeleistung kann erfolgen durch
- Teilweise oder vollständige Übernahme der Pflegeverrichtung
- Unterstützung bei der Übernahme der Pflegeverrichtung
- Anleitung zur Selbstvornahme der Pflegeverrichtung
- Beaufsichtigung bei der Selbstvornahme der Pflegeverrichtung