Wann ist Kurzzeitpflege für mich sinnvoll?
Sie kümmern sich um einen Angehörigen? Sie pflegen ein Familienmitglied? Auch Sie sollten sich eine Erholungszeit gönnen. Nutzen Sie das Angebot der Kurzzeitpflege. Wenn Sie in Urlaub fahren übernehmen wir die Pflege und Betreuung Ihres Angehörigen für Sie.
Die häusliche Pflege ist zeitweise nicht oder noch nicht im erforderlichen Umfang zuhause gesichet, bietet die Kurzzeitpflege eine sehr Gute Möglichkeit der Überbrückung. dies könnte zum Beispiel direkt nach einer stationären Behandlung im Krankenhaus der Fall sein.
Wir sind für Sie da
- wenn pflegende Angehörige eine Verschnaufpause brauchen, und die Betreuung für einen kurzen
- Zeitraum nicht übernehmen können (z. B. Urlaub)
- wenn pflegende Angehörige selbst ins Krankenhaus müssen oder eine Kurmaßnahme durchführen
- wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt einer weiteren aktivierenden Pflege und Mobilisation bedürfen
- wenn Sie die Zeit nach einer schweren Erkrankung brauchen, um die häuslichen Gegebenheiten zu
- organisieren (z. B. Umbaumaßnahmen)
- wenn sich die Zeit bis zur Aufnahme für einen Therapieplatz in einem Rehazentrum verzögert.
Was zahlt die Pflegekasse?
Ihre Pflegekasse unterstützt das Angebot der Kurzzeitpflege je nach Pflegestufe mit einem Betrag bis maximal 1470.- € für bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr.
Diese Tage können auf das ganze Jahr verteilt in Anspruch genommen werden.
Welche Kosten fallen an?
Es gelten die Pflegesätze wie für Langzeitpflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen selbst getragen werden. In der Pflege werden Tagessätze abgerechnet nicht Übernachtungen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Berechnung!
Welche Formalitäten sind zu erledigen?
Sie stellen bei der Pflegekasse(Ihrer Krankenkasse) einen Antrag auf Kurzzeitpflege. Vorab sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen, ob zu dem gewünschten Zeitpunkt ein Platz verfügbar ist.
Grundvoraussetzung für einen Zuzschuss ist die Einstufung in eine Pflegestufe(Stufe1-3).
Wurde bisher noch keine Pflegestufe beantragt und erst im Nachhinein eine Pflegestufe anerkannt, erhalten Sie diesen Zuschuss rückwirkend. Maßgeblich ist das Datum des Antrags. Ihre zuständige Pflegekasse informiert Sie gerne darüber.
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an, wir stehen Ihnen gerne für Rückfragen oder Anmeldung unter der Rufnummer 06220-91542-0 zur Verfügung.
| Herr Ralf Steigleder, Heimleitung | Frau Vera Ruf, Sozialdienst | Frau Kuntze, Verwaltung |
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