Sehr geehrter Besucher
Mit dem "Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung" (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) vom 28. Mai 2008 wurde erstmalig die Möglichkeit geschaffen, die Leistungen der
ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie deren Qualität für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar im Internet sowie in anderer geeigneter
Form zugänglich zu machen. Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und -diensten durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sowie gleichwertige Prüfergebnisse werden
dabei als Grundlage für die Bewertung der Einrichtungen genommen. Die Prüfungen finden generell unangemeldet statt.
Zur einheitlichen Bewertung der Prüfergebnisse haben sich der GKV-Spitzenverband, die Sozialhilfeträger und die maßgeblichen Vertretungen der Pflegeeinrichtungen und –dienste für eine
Bewertungssystematik (§ 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI) nach Noten entschieden.
Die Noten für die Qualität in der Pflege werden für mehr Transparenz bei den Angeboten von Heimen und Diensten sorgen. Auf einen Blick sollen Pflegebedürftige und deren Angehörige sehen können,
ob die Dienstleister gute pflegerische Arbeit leisten, noch Entwicklungspotenzial haben oder Missstände abstellen müssen