Aktuelle Besuchsregelungen


Sehr geehrte Angehörige, liebe Besucherinnen und Besucher,

da sich die pandemische Situation in Deutschland rasant verschärft, haben wir beschlossen frühzeitig auf diese Entwicklung zu reagieren und unsere Schutzmaßnahmen entsprechend angepasst. Die Änderungen gelten für alle Personen, also auch für Geimpfte und Genesene, da sich die Zahl der sog. Impfdurchbrüche häufen.

Alle bisherigen Maßnahmen, wie Hygienekonzept, AHA+L Regeln bleiben bestehen.

 Weiterhin treten in unserem Haus ab Montag, den 15.11.2021, folgende Änderungen in Kraft:

 

-      Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht für alle Personen, die das Haus betreten möchten. Wir empfehlen die Maske während des gesamten Aufenthaltes in unserem Haus zu tragen.

 

-    Es gilt eine Testpflicht für alle Besuchenden. Gültig sind hierbei nur zertifizierte Antigen-Schnelltests durchgeführt bei uns im Haus bzw. von einer externen Teststation oder ein PCR Test. Sogenannte Selbsttests sind nicht zulässig.

 

-      Die Besucherin oder der Besucher muss für den Einlass an der Tür klingeln und das aktuelle Testzertifikat vorzeigen.

 

So wie im letzten Jahr, bieten wir täglich Tests bei uns im Haus an und schränken die generelle Besuchszeit nicht ein. Alternativ gelten von Teststationen durchgeführte und bescheinigte Tests ebenso zum Einlass.

 

Wir halten folgende Testzeiten vor:

-       Montag bis Freitag           12:30 Uhr – 13:15 Uhr und 16:30 Uhr – 17:00 Uhr

 -      Samstag und Sonntag     14:00 Uhr – 14:30 Uhr

     Abweichende Testzeiten an Weihnachten:

     24.12.2022    14:00 Uhr – 14:30 Uhr

     25.12.2022    15:00 Uhr – 15:30 Uhr

     26.12.2022    15:00 Uhr – 15:30 Uhr

Wir bitten um Verständnis, dass die Testzeiten möglichst kurzgehalten werden, da hiermit ein hoher Personalaufwand verbunden ist. Ebenso bitten wir um Verständnis für die Wahl der Uhrzeit, da wir hierbei verschiedene Faktoren berücksichtigen müssen.   

Der durchgeführte Antigen-Test hat eine Gültigkeit von 24 Stunden, d.h. ein Test der bspw. um 17 Uhr durchgeführt wurde, gilt bis zum nächsten Tag um 17 Uhr, ein PCR-Test maximal 48 Stunden.

Die Anzahl der Besucher und Besucherinnen richtet sich nach der aktuell geltenden Verordnung.

Bei Rückfragen melden Sie sich gerne bei uns.