Verhinderungspflege

Besonderheit der Verhinderungspflege

Für die Verhinderungspflege gelten im Grunde die gleichen Voraussetzungen wie bei der Kurzzeitpflege was die Dauer, Kosten, Zuschüsse und Formalitäten anbetrifft.

 

Der auffälligste Unterschied zwischen diesen beiden Varianten liegt darin, dass für die Verhinderungspflege eine sogenannte Vorauspflege erforderlich sein muss.

Dies bedeutet, dass der Pflegebedürftige bereits 6 Monate zuvor in der häuslichen Umgebung von einer Pflegeperson gepflegt werden musste.

 

In Kombination mit der Kurzzeitpflege stehen Ihnen somit die Zuschüsse für bis zu 2 mal 28 Tage pro Kalenderjahr zur Verfügung.

 

Noch Fragen?

Rufen Sie uns an, wir stehen Ihnen gerne für Rückfragen oder eine Anmeldung unter der Rufnummer 06220-91542-0 zur Verfügung,

Herr Dennis Müller

Sozialdienst

Tel. 06220-93991-40

dennis.mueller@haus-am-brunnen.de

 

Herr Ralf Steigleder

Heimleitung

Tel. 06220-93991-70

r.steigleder@haus-am-brunnen.de

 

Frau Doris Kuntze

Verwaltung

Tel. 06220-93991-90

doris.kuntze@haus-am-brunnen.de


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